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Dr. Matthias May
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
28.02.1953, Studium an der Universität Heidelberg, Promotion
über das kollektivarbeitsrechtliche Thema "Außenseiterbindung im
Tarifrecht". RA seit 1982, auftretungsbefugt an allen Land- und
Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsanwalt Dr. Matthias May, Fachanwalt für Medizinrecht,
ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein DAV
und in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
Er war lange Jahre juristischer Beisitzer im Disziplinarausschuß der
kassenärztlichen Vereinigung Nordbaden und amtiert gegenwärtig als
unparteiischer Vorsitzender im Beschwerdeausschuß bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg.